1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen.
1.2. Jugendliche
Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein oder mit einer schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten gestattet.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von Diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von 50,00€ beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.2. Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, hat das Mitglied die Kosten für ein neues Zutrittsmedium von 19,90€ alleine zu tragen. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. VORFÄLLIGKEIT
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund.
4. RUHEZEITKLAUSEL
Der Mitgliedschaftsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Das bedeutet, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den vereinbarten Zeitraum ruhen. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht.
5. TEILNAHME AN STREITSCHLICHTUNG
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
(Stand: 02/2024)
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